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    Ausübung von Stimm- und Beteiligungsrechten

    Die Ausübung von Stimm- und Beteiligungsrechten durch die ZBI Fondsmanagement GmbH in Beteiligungs- und Portfoliogesellschaften der von der ZBI Fondsmanagement GmbH verwalteten AIFs unterliegt der folgenden Stimmrechtspolitik:

    • Die Stimm- und Beteiligungsrechte werden im In- und Ausland grundsätzlich aktiv wahrgenommen. 
    • Die Stimm- und Beteiligungsrechte werden unabhängig von den Interessen Dritter und ausschließlich im Interesse der Anleger der von der ZBI Fondsmanagement GmbH verwalteten AIF ausgeübt. 
    • Beauftragt die ZBI Fondsmanagement GmbH Dritte mit der Analyse der Gesellschafter- oder Hauptversammlungsunterlagen, so haben die Dritten bei der Analyse diese Stimmrechtspolitik zu berücksichtigen. Die ZBI Fondsmanagement GmbH stellt die Beachtung der Stimmrechtspolitik sicher und überprüft die Vorschläge des dritten Analysten für das Abstimmungsverhalten in angemessenem Umfang. 
    • Beauftragt die ZBI Fondsmanagement GmbH Dritte mit der Ausübung der Stimmrechte vor Ort, prüft sie in angemessenem Umfang, ob sie im konkreten Fall ergänzende oder von ihrer grundsätzlichen Stimmrechtspolitik abweichende Vorgaben erteilen sollte. Soweit dies in Ergänzung oder Abweichung von der Stimmrechtspolitik notwendig ist, erteilt die ZBI Fondsmanagement GmbH konkrete Weisungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten. Die Tätigkeit der Dritten überwacht die ZBI Fondsmanagement GmbH auf geeignete Weise. Dies gilt auch, soweit die ZBI Fondsmanagemen GmbH Dritte zur technischen Ausführung der Abstimmung der Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung einschaltet. 
    • Die ZBI Fondsmanagement GmbH informiert die Anleger der von ihr verwalteten AIF über ihre Aktivitäten zur Stimmrechtsausübung und ggf. über Art und Umfang der Dialoge mit Portfoliounternehmen. 
    • Bei der Ausübung von Stimm- und Beteiligungsrechten berücksichtigt die ZBI Fondsmanagement GmbH ergänzend den EFAMA Code for External Governance in angemessener Weise.
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